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Campingplatz Tropik - Verordnung

Die folgende Ordnung haben wir aus Sorge um das Wohlbefinden unserer Sommergäste vorbereitet. Wir möchten Sie höflich bitten, die Regel zu beachten. Der Gastgeber hat Recht von dem Zeltplatz „Tropik“ die Personen zu verweisen, die die folgenden Regeln nicht beachten:

  1. Das Zeltplatz „Tropik” fängt seine Tätigkeit am 1. Mai jedes Jahres an und empfängt die Gäste bis zum 1. September jedes Jahres.
  2. Um ein Gästezimmer auf dem Zeltplatz „Tropik” reservieren zu können, reicht es nach einer telephonischen Vereinbarung eine Anzahlung in Höhe von 30% der ganzen Aufenthaltssumme per Postanweisung zu senden. Wird die Reservierung aus den von dem Gast unabhängigen Gründen abgesagt, steht dem Besteller das Recht auf Zurückgabe von 50% der Anzahlung, aber nur im Falle der Anmeldung der Tatsache 90 Tage vor dem Aufenthaltsbeginn. Nach der Frist wird der Betrag nicht zurückgegeben. Eine Person, die einen Aufenthalt absagen muss, der schon angefangen hat, ist verpflichtet, für den ganzen Aufenthalt zu bezahlen.
  3. Wir stellen Ihnen unser Zeltplatz zur Verfügung:
    • am Anreisetag: ab 12:00 Uhr - bis zur 10:00 Uhr (Abreisetag),
    • In Wohnwagen und in Gästezimmern am Anreisetag ab 14:00 Uhr – bis zur 10:00 Uhr am Abreisetag.
  4. Nachtruhe dauert ab 22:00 Uhr bis zur 6:00 Uhr.
  5. Wir bitten unsere Gäste, sich bei der Rezeption des Zeltplatzes „Tropik” innerhalb von einer Stunde nach der Anreise anzumelden. Um sich anmelden zu können, brauchen Sie einen Personalausweis. Die Bezahlung für den Aufenthalt auf dem Zeltplatz erfolgt im Voraus. Die Bezahlung kann nur in Bar geleistet werden.
  6. Bei Anmeldung bekommt jeder Gast sein seine Id. – Nr., die er an einer gut sichtbaren Stelle am Zelt / am Wohnwagen / am Fahrzeug aufhängen soll.
  7. Personen, die unsere Gäste auf dem Zeltplatz / in Gästezimmern „Tropik” besuchen, sind verpflichtet ihren Besuch sofort an der Rezeption anzumelden.
  8. Um unseren Gästen einen sicheren Aufenthalt zu bieten, ist das Einfahrtstor zwischen 22:00 - 6:00 geschlossen. Nach einer vorherigen Vereinbarung mit dem Hausherr ist es möglich zwischen 22:00 - 6:00 aus dem Gelände auszufahren oder ins Gelände einzufahren.
  9. Dusche können Sie zwischen 7:00 - 23:00 Uhr benutzen. Um eine Dusche zu nehmen, nehmen Sie den Schlüssel aus der Rezeption des Zeltplatzes „Tropik“. Das Duschen ist kostenpflichtig (Siehe Preisliste). Ein einmaliges Duschen dauert 10 Min.
  10. Die Gäste sind verpflichtet, für die Sauberkeit auf dem ganzen Zeltplatz „Tropik“, in Gästezimmern und in Wohnwagen zu sorgen.
  11. Es wird verboten, Müll außer den dazu bestimmten Stellen zu sammeln.
  12. Es wird verboten, Geschirr außer den dazu bestimmten Stellen zu spülen.
  13. Es wird verboten, in den Gästezimmern zu rauchen.
  14. Nach jeder Dusche oder nach jeder Nutzung der Toilette, sollen die Gäste sie in dem Zustand lassen, der sich für Gebrauch anderer Gäste gut eignet.
  15. Es wird vorbehalten, den Parkplatz für den Wohnwagen, den Platz für das Zelt, usw. eigenwillig nicht zu ändern, damit sie sinnvoll und bequem für die Gäste auf dem Zeltplatz „Tropik“ gestellt werden können.
  16. Es wird verboten, Zelte, den Vorraum des Zeltes und Lauben mit Gräben umgeben. Besteht eine solche Notwendigkeit, sind die Gäste verpflichtet, den Zeltplatz zu seiner ursprünglichen Lage wiederherzustellen. Kosten für entstandene Schäden werden von den Gästen, je nach dem Ermessen des Hausherrn, getragen.
  17. Besondere Vorsicht ist für die Gäste geboten, die mit den Fahrzeugen auf das Gelände des Zeltplatzes angekommen sind.
  18. Der Hauswirt trägt keine Haftung beim Energieausfall und bei Ausfall der Wasserlieferung, die durch Störungen im Kraft- oder Wasserwerk verursacht werden.
  19. Die Gäste werden gebeten, Aufsicht über ihre Vierbeiner zu haben, die auf dem Zeltplatz auf der Leine geführt werden müssen. Es wird verboten, Hunde in die Gästezimmer hereinzuführen.
  20. Der Hausherr trägt keine Haftung für Sachen des persönlichen Bedarfs, die ohne Aufsicht gelassen werden.
  21. Für das Wohlbefinden aller Gäste des Zeltplatzes / der „Tropik – Gästezimmer“, wird es vorbehalten, im Falle des Auftretens anderer, außer den oben in der Zeltplatzordnung beschriebenen Vorfälle eine Intervention vorzunehmen. Das befugte Personal ist berechtigt, alle Verstöße gegen vorliegende Ordnung anzumelden.
  22. Es wird angenommen, dass die vorliegende Zeltplatzordnung für die Gäste des Zeltplatzes „Tropik“ bekannt ist und von ihnen akzeptiert wird.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt,
Der Hausherr und Mitarbeiter des Zeltplatzes „Tropik“


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